Blumig verspricht Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Gleichheit
aller Patienten im Rahmen der von ihr geplanten Bürger- bzw.
Einheitsversicherung. Mit Blick auf die privilegierten Privatpatienten kündigt
die Ministerin ihre Absicht an, bestehende Unterschiede bei der Versorgung in
Arztpraxen und Krankenhäusern über eine staatliche Regulierung abschaffen und
damit den ersten Schritt in die Einheitsversicherung gehen zu wollen. Auf diesem
Weg der staatlichen Planung des Gesundheitswesens erstickt die SPD zugleich
jeden Lösungsansatz über einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Mit beiden
Systemen hat Deutschland seine Erfahrung gemacht. Verwunderlich ist deshalb,
dass Schmidt - gerade aus den ostdeutschen Ländern - kein Entsetzen, sondern
teils hohe Zustimmung zukommt.
Paradox: Schmidts Wettbewerb ohne Unterschiede
Offiziell sind sich alle politisch agierenden Parteien darüber einig, dass die
Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens nur über einen stärkeren
Wettbewerb auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungsanbieter erreicht
werden kann. Doch an welchem fundamentalen Irrtum Ulla Schmidts Wettbewerbs- und
Gleichheits-Ideologie krankt, hat Bundesärztekammerpräsident (BÄK) Prof. Jörg
Dietrich Hoppe am Sonntag in der ARD-Talkshow "Sabine Christiansen" aufgezeigt.
Die gewollte wettbewerbliche Konkurrenz bedeute nämlich Unterschiede nicht nur
beim Service, sondern auch bei Qualität und Preisen. Vielleicht auch aufgrund
der Komplexität des Themas erkannte die Moderatorin den Widerspruch in Schmidts
Argumentation trotz Hoppes Hinweis leider nicht und würgte eine tiefergehende
Diskussion darüber ab.
Doch die Lehrbücher geben BÄK-Chef Hoppe Recht: Freier Wettbewerb ist
wesentliche Voraussetzung und grundlegendes Steuerungsprinzip der
Marktwirtschaft. Bezogen auf die GKV werden die Aktivitäten von Krankenkassen,
Versicherten und Leistungsanbietern dabei nicht von einer zentralen Instanz,
sondern individuell von den Teilnehmern des Marktes geplant. Erst durch das
freie Zusammentreffen von Anbietern und Nachfragern bilden sich die Preise und
durch das Konkurrieren um die Nachfrager erlangt ein Wettbewerbssystem darüber
hinaus die Tendenz zu Preissenkungen und Qualitätsverbesserungen. Die von
Schmidt geplante staatliche Beschränkung der wählbaren Krankenkassen, die
staatliche Regulierung von ärztlicher Vergütung (ambulant und stationär) sowie
die Tätigkeit des Bundesausschusses der Kassen und Ärzte (G-BA) zur
einheitlichen Festlegung der Leistungen für Kassenpatienten beschreiten gänzlich
einen anderen Weg.